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Österreicher - NoVA_Bestimmungen geändert!!!!!!!
#1
Seit 01.05.2013 gab es eine wichtige Änderung beim Import von gebrauchten Autos mit hohem CO2-Ausstoß nach Österreich!!!

Seit diesem Datum wird die sogenannte CO2-Abgabe (§ 6a NoVAG) nicht mehr eingehoben!!!
Es wird nur mehr die Abgabe gem. § 6 NoVAG eingehoben, das ist der Netto-Kaufpreis + maximal 16% + 20% bei Fahrzeugen mit hohem Verbrauch!

Beispiel für einen 3200er: Kaufpreis brutto ca. 25.000,-
Netto (-19%) ist ca. 20.000,- ergibt bei 16% NoVA 3.200,- + 20% Zuschlag gem. § 6 Abs. 6 NoVAG (640,- EUR) in Summer nur mehr 3.840,- EUR!!

Bei einem jetzigen Import erspart man sich bei 388g/km CO2-Ausstoß damit je nach Alter des Autos immerhin mind. 3.800,- (10 Jahre alt) bis zu max. 19.000,- (neu)!!
Das gilt aber nicht für Neuwagen!

Also schnell reagieren, denn wer weiß, wie lange das noch so ist!
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#2
Man kann auch die CO2 Steuer rückwirkend zurückfordern.
Also für alle aus Österreich die einen Wagen mit einer EZ vor 30.6.2008 importiert können sich ihre CO2 Steuer zurückholen.

Achja die CO2 Steuer fällt bei einem jetzigen Import nur dann weg wenn das Fahrzeug vor 30.6.2008 im EU Raum erstmalig zugelassen war.
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#3
Gio schrieb:Man kann auch die CO2 Steuer rückwirkend zurückfordern.
Also für alle aus Österreich die einen Wagen mit einer EZ vor 30.6.2008 importiert können sich ihre CO2 Steuer zurückholen.

Hallo Gio, das ist mir neu - hab da bis jetzt kein Finanzamtformular im Internet entdeckt. Das heißt, wenn ich ein Auto, das vor 10 Jahren in Deutschland oder Italien zum ersten mal zugelassen wurde und ich sagen wir vor einem Jahr nach Österreich importiert habe, daß ich dann die seinerzeit bezahlte CO2-Steuer vom Finanzamt zurückfordern kann? worauf begründet sich diese Regelung? Das wäre mir völlig neu - bitte um info. Danke :-)
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#4
Man, ihr habt ja sch...ssregelungen bei euch.

Daniel
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